Kindernothilfe Schweiz. Kindern Zukunft schenken.

Kinder sollen ein Leben in Würde führen können - ohne Armut, Elend und Gewalt

WAZ KNH Libanon - Weihnachts-Spendenaktion 2014; Richtige Schreibweise: Al Mahabbah - Syrische Flüchtlingskinder spielen im Kinderschutzzentrum Al Mahaba. Dort werden sie auch sozialtherapeutisch betreut und bekommen Schulunterricht. Kfarnabrak, 18.11.14 foto: Jakob Studnar - WAZ - fotopool
Quelle: Jakob Studnar
WAZ KNH Libanon - Weihnachts-Spendenaktion 2014; Richtige Schreibweise: Al Mahabbah - Syrische Flüchtlingskinder spielen im Kinderschutzzentrum Al Mahaba. Dort werden sie auch sozialtherapeutisch betreut und bekommen Schulunterricht. Kfarnabrak, 18.11.14 foto: Jakob Studnar - WAZ - fotopool
Quelle: Jakob Studnar
Wir helfen weltweit den ärmsten Kindern und ihren Familien und setzen uns für ihre Rechte ein. 1'9 Millionen Mädchen und Jungen stärkt und schützt die Kindernothilfe derzeit in 33 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas.
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Kinder haben Rechte: Und zwar ganz besondere

Kinder haben ganz besondere Rechte. Etwa das Recht auf Bildung, auf gewaltfreie Erziehung, auf sofortige Hilfe in Katastrophenfällen – und auf Freizeit und Erholung. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Menschen, die besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere Beteiligung brauchen.

Die Kindernothilfe Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen – über die Projektarbeit mit lokalen Partnern und die Bildungs-, Kampagnen- und Lobbyarbeit in der Schweiz.
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Eine Schulklasse in Guatemala. Mädchen aus der ersten Reihe lächelt in die Kamera. (Quelle: Jakob Studnar)
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung (Foto: Jakob Studnar)
Eine Schulklasse in Guatemala. Mädchen aus der ersten Reihe lächelt in die Kamera. (Quelle: Jakob Studnar)
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung (Foto: Jakob Studnar)

Was sind Kinderrechte?

Kinderrechte sind besondere Menschenrechte, die Kinder als Inhaber von speziellen Rechten anerkennen. Über allem steht das Prinzip, dass der Staat bei all seinen Handlungen das Wohl der Kinder oder des individuell betroffenen Kindes berücksichtigen muss.

Laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kinder, die besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere Beteiligung brauchen.

Für alle Kinderrechte gilt: Sie sind unteilbar, das heisst die verschiedenen Kinderrechte sind gleich wichtig. Sie bedingen sich gegenseitig. Die Beeinträchtigungen des Rechts eines Kindes führt also normalerweise zu Einschränkungen eines anderen Rechts. Zum Beispiel hat ein Kind ohne Eintrag im Geburtsregister wahrscheinlich Probleme beim Zugang zu Bildung. Dementsprechend müssen die Rechte der Kinder in ihrer Gesamtheit gesehen und umgesetzt werden.
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Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte

Diese persönlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte aus der Sicht von Minderjährigen sind in den 54 Artikeln der UN-Kinderrechtekonvention (KRK) zusammengefasst. Man kann diese Artikel in Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte - die sogenannten drei „P"s (aus dem Englischen abgeleitet für protection, provision und participation) - einteilen:

Schutzrechte vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und das Recht auf Leben (protection) - bspw. Art. 6, 8, 19, 32, 33, 34 etc.;

Förderrechte auf bestmögliche Gesundheit und soziale Sicherung, auf Bildung und Freizeit (provision) - bspw. Art. 24, 25, 26, 27, 28 etc.

Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte in allen Kinder betreffenden Angelegenheiten, die die Subjektstellung des Kindes betonen (participation) - bspw. Art. 12, 13 etc.

Grundprinzipien der Kinderrechte

Über allem steht der Grundsatz aus Artikel 3 der KRK, dass das Wohl des Kindes „bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden..., vorrangig zu berücksichtigen ist". In diesem Artikel ist das Grundprinzip der gesamten Konvention normiert - das Kind wird als Subjekt der Völkerrechtsordnung anerkannt. Gemeinsam mit den drei weiteren Grundprinzipien "Recht auf Gleichbehandlung", "Recht auf Leben und persönliche Entwicklung" und "Recht auf Beteiligung" bilden sie die Basis der KRK, aus der sich zahlreiche Einzelrechte ableiten lassen.

Recht auf Gleichbehandlung: Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache, Behinderung oder politischen Ansichten des Kindes oder seiner Eltern. Aus diesem Grund darf kein Kind diskriminiert werden. Alle Kinder, die in einem Land leben, das die Konvention ratifiziert hat, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren - unabhängig davon, woher sie kommen und welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören.

Recht auf Leben und persönliche Entwicklung: Jedes Kind hat das Recht, in einer geschützten Umgebung aufzuwachsen und sich zu einer unabhängigen Persönlichkeit zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sollten in ihrer Entwicklung gefördert werden und die Möglichkeit erhalten, sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dies schliesst auch den Schutz vor Krankheiten und Gewalt ein.

Recht auf Beteiligung: Kindern und Jugendlichen sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihre Anliegen und Beschwerden auszudrücken. Sie sollen in alle Belange, etwa auch Regierungsentscheidungen einbezogen werden, die Kinder und Jugendliche unmittelbar betreffen. Eine solche Berücksichtigung soll nicht pauschal ausfallen, sondern von Fall zu Fall auch Aspekte wie das Alter und die damit verbundene persönliche Entwicklung der beteiligten Kinder umfassen.

Vorrang des Kindeswohls: Die Rechte der Kinder haben Priorität. Das Kindeswohlprinzip verpflichtet Gerichte, Verwaltungsbehörden, öffentliche oder private Sozialeinrichtungen und gesetzgebende Körperschaften, bei allen Entscheidungen und Massnahmen besonders auf das Wohl und die Interessen der Kinder zu achten.
Ein Junge aus Kenia sitzt im Rollstuhl und befindet sich in einer Klinik in Mombasa. Er lächelt in die Kamera. (Quelle: Lars Heidrich)
Die Kinderrechte gelten für jedes Kind (Foto: Lars Heidrich)
Ein Junge aus Kenia sitzt im Rollstuhl und befindet sich in einer Klinik in Mombasa. Er lächelt in die Kamera. (Quelle: Lars Heidrich)
Die Kinderrechte gelten für jedes Kind (Foto: Lars Heidrich)

Wo sind die Kinderrechte geregelt?

Die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist am 20. November des selben Jahres erstmals verbindlich in Kraft getreten. Alle Staaten der Welt (mit Ausnehme der USA) haben sie ratifiziert und sich verpflichtet, ihr Prinzip im eigenen Land umzusetzen: Das Wohl der Kinder oder des individuell betroffenen Kindes muss bei allen Handlungen des Staates berücksichtigt werden. So soll Mädchen und Buben weltweit ein kindgerechtes Leben ermöglicht werden.

Fakultativprotokolle

In der Vergangenheit wurden immer wieder Lücken der Kinderrechtskonvention offenbar, die eine Ergänzung und Verbesserung durch Zusatzprotokolle notwendig machten.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren (Individualbeschwerdeverfahren)

Das Individualbeschwerdeverfahren

Am 14. April 2014 trat das 3. Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Kinder dürfen sich nun beim UN-Ausschuss beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden.

Das ist ein grosser Erfolg für die Rechte der Kinder: 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wurde mit dem Individualbeschwerdeverfahren eine Möglichkeit für Mädchen und Jungen weltweit geschaffen, sich im Fall von Rechtsverletzungen beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren. Eine Option, für die sich die Kindernothilfe jahrelang eingesetzt hatte.

Nationale Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte

Staaten, die die Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet haben, müssen den Ausschuss der Vereinten Nationen alle fünf Jahre über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte informieren.

Der Ausschuss hält diese Ergebnisse in sogenannten Schlussbemerkungen fest. Zu diesem Zweck verabschieden die Vereinten Nationen regelmässig allgemeine Bemerkungen zur Auslegung und Umsetzung der Rechte des Einzelnen.

Darüber hinaus hat der Menschenrechtsrat eine Sonderberichterstatterin zu den Themen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie ernannt, die die Ergebnisse ihrer Arbeit in öffentlich zugänglichen Jahresberichten dokumentiert. Weiterhin hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen zwei Sonderbeauftragte ernannt: für Gewalt gegen Kinder und Kinder in bewaffneten Konflikten. Seit 2013 gibt es auch einen Sonderbeauftragten für junge Menschen.
Mädchen in Äthiopien spielen auf dem Boden in einem Montessori Kindergarten. (Quelle: Malte Pfau)
Jedes Kind hast das Recht auf Erholung und Freizeit (Foto: Malte Pfau)
Mädchen in Äthiopien spielen auf dem Boden in einem Montessori Kindergarten. (Quelle: Malte Pfau)
Jedes Kind hast das Recht auf Erholung und Freizeit (Foto: Malte Pfau)